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Datenschutz

Hinweise des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt (MID) zum Umgang mit den vom MID erhobenen Daten und den Rechten der Betroffenen im Hinblick auf den Umgang des MID mit diesen Daten und  Information des MID nach Artikel 13 und Artikel 14 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung - DS-GVO)

1. Wer ist im MID für die Organisation des Datenschutzes verantwortlich?

Gesamtverantwortlich für die Organisation des Datenschutzes im MID ist die Ministerin. Innerorganisatorisch verantwortlich ist jeweils die datenverarbeitende Organisationseinheit des Hauses. Das MID ist wie folgt zu erreichen:

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg
Tel.: (0391) 567-01
E-Mail: poststelle-mid(at)sachsen-anhalt.de

2. Wie kann ich den Datenschutzbeauftragten des MID erreichen?

Der nach Art. 37 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO benannte Datenschutzbeauftragte des MID ist wie folgt zu erreichen:

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Datenschutzbeauftragter
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg
Tel.: (0391) 567-3577
E-Mail: datenschutz-mid(at)sachsen-anhalt.de

3. Für welche Zwecke werden meine personenbezogenen Daten im MID verarbeitet und auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies?

Dem MID sind Aufgaben in den Bereichen Städtebau, Bauaufsicht und Landesentwicklung, Verkehr und Straßenbau, digitale Gesellschaft und Geoinformation und digitale Verwaltung übertragen.

Ungeachtet der jeweils wahrgenommenen Aufgabe liegt die Datenverarbeitung immer im öffentlichen Interesse bzw. erfolgt teilweise in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem MID übertragen wurde (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DS-GVO und § 9 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt - DSG LSA). Sofern besonders sensible Daten (z. B. ethnische Herkunft, politische Meinung, religiöse Überzeugung) von Ihnen verarbeitet werden, beruht dies auf Art. 9 DS-GVO und § 26 DSG LSA. Teilweise werden Sie auch gebeten, formal in die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten einzuwilligen (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO). Weitere Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können sich aus Art. 6 Abs. 1 Buchstaben b (Erfüllung eines Vertrages) oder c (Erfüllung rechtlicher Verpflichtung) der DS-GVO ergeben. Die Vorschriften der Datenschutzgesetze des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt gelten ergänzend im Rahmen der Datenverarbeitung.

Die Rechtsgrundlage kann sich auch aus einem Fachrecht ergeben, abhängig davon, in welcher Materie Sie sich an uns wenden.

4. An welche Empfänger oder Kategorien von Empfängern werden meine Daten vom MID weitergegeben? Was gilt im Fall der Auftragsverarbeitung?

Datenübermittlungen sind immer eine Frage des Einzelfalls. Wenn Sie sich mit einem bestimmten Anliegen an das MID wenden, geben wir die von Ihnen erhaltenen Informationen an die inhaltlich für Ihr Anliegen zuständigen Ministerien innerhalb der Landesregierung von Sachsen-Anhalt, den nachgeordneten Bereich des MID oder den nachgeordneten Bereich eines anderen Ressorts weiter. Ihr Anliegen wird dort von den für das jeweilige Anliegen zuständigen Personen bearbeitet. Wenn also eine Datenübermittlung stattfindet, dann erfolgt diese regelmäßig zunächst unter den öffentlichen Stellen innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Datenübermittlung an öffentliche Stellen des Bundes oder eines anderen Landes vorgesehen sein.

Sofern für bestimmte Verfahrensabschnitte eine Datenverarbeitung im Auftrag erfolgt (Auftragsverarbeitung), werden alle Auftragsverarbeiter vertraglich vorab verpflichtet, personenbezogene Daten nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Regelungen zu verwenden und den Schutz und die Rechte der betroffenen Personen zu gewährleisten.

5. Werden meine Daten auch an Drittländer oder internationale Organisationen übermittelt?

Grundsätzlich ist eine unmittelbare Übermittlung personenbezogener Daten durch das MID an ein Drittland oder eine internationale Organisation nicht vorgesehen.

6. Wie lange werden meine Daten im MID gespeichert?

Die Länge der Aufbewahrung von Unterlagen im MID wird geregelt durch spezialgesetzliche Vorschriften, die „Aktenordnung für die unmittelbare Landesverwaltung Sachsen-Anhalt (AktO)" sowie das Archivgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (ArchG LSA). In § 17 der AktO sind Aufbewahrungsfristen grundsätzlich festgelegt. Diese Fristen können zwischen einem Jahr und einigen Jahrzehnten variieren. Sie finden das ArchG LSA, das DSG LSA und die AktO im Internet unter folgendem URL: http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/

7. Welche Rechte habe ich im Zusammenhang mit der Nutzung meiner Daten?

Die DS-GVO sieht zahlreiche Rechte für Sie im Zusammenhang mit der Nutzung Ihrer Daten vor:

a) Sie können jederzeit ein Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO und § 15 DSG LSA geltend machen. Dabei können Sie vom oben genannten Verantwortlichen verlangen, ihnen Auskunft über ihre im MID gespeicherten personenbezogenen Daten zu geben und Informationen zum Umgang mit den Daten abfragen.

b) Sie haben das Recht, nach Art. 16 DS-GVO und § 16 Abs. 1 DSG LSA vom oben genannten Verantwortlichen die Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

c) Unter bestimmten Voraussetzungen, die in Art. 17 DS-GVO und § 16 DSG LSA näher beschrieben sind, haben Sie das Recht, von dem oben genannten Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten gelöscht bzw. nach Art. 18 DS-GVO unter den dort genannten Bedingungen nur eingeschränkt verarbeitet werden.

d) Unter bestimmten Voraussetzungen, die in Art. 21 DS-GVO näher beschrieben sind, haben Sie das Recht, gegen die Verarbeitung sie betreffende personenbezogene Daten Widerspruch einzulegen.

f) Wenn Sie in die Erhebung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten formal eingewilligt haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der ursprünglichen Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt davon jedoch unberührt.

Sofern Sie ihre genannten Rechte geltend machen wollen, wenden Sie sich bitte an die unter Nummer 1 genannte verantwortliche Stelle oder die unter Nummer 2 genannte Datenschutzbeauftragte.

f) Im Rahmen der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten haben Sie das Recht nach Art. 77 DS-GVO und § 19 DSG LSA, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. Die zuständige Aufsichtsbehörde in Sachsen-Anhalt ist der

Landesbeauftragte für den Datenschutz
Otto-von-Guericke-Straße 34a
39104 Magdeburg
Tel.: +49 391 8180 310
E-Mail: poststelle(at)lfd.sachsen-anhalt.de

8. Werden im MID Entscheidungen getroffen, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung von Daten beruhen und rechtliche Wirkungen entfalten (Art. 22 DS-GVO)?

Nein.

9. Hinweise zu Aktualisierungen

Diese Datenschutzhinweise werden regelmäßig überprüft und an ggf. eingetretene Änderungen angepasst. Die aktuellen Hinweise werden ebenfalls an dieser Stelle veröffentlicht.

10. Umgang mit Daten im Landesportal

Informationen zum Datenschutz beim Besuch der Domain sachsen-anhalt.de finden Sie in der Datenschutzerklärung des Landesportals Sachsen-Anhalt.

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